Unter dem Schüsseln eines Estrichs versteht man das Anheben von Estrichrändern und -ecken. Das Anheben oder Aufwölben des Estrichrandes tritt bei einem konventionellen Zementestrich in seiner Trocknungsphase auf. Der Estrich wird mit einem Überschuss an Wasser verarbeitet, damit der Mörtel überhaupt verarbeitbar ist. Ein Teil des Wassers wird für die Festigkeitsentwicklung (Abbinden) benötigt. Das überschüssige Wasser muss aber so weit verdunsten, bis der Estrich für die Oberbelagsverlegung ausreichend trocken ist. Da das überschüssige Wasser nur über die Estrichoberfläche entweichen kann, trocknet der Estrich von oben nach unten. Das heißt, der Estrich wird oben früher trocken sein als unten.
Das Bindemittel Zement hat aber die Eigenschaft, dass es beim Trocknen relativ viel schwindet. Das hat zur Folge, dass sich die trocknende Estrichoberfläche zusammenzieht, während die Estrichunterseite sich nicht verändert. Hieraus ergibt es sich zwangsläufig, dass die Estrichscheibe sich verkrümmen will, als wenn sie ein Teil einer Kugel wäre. Da das Eigengewicht dem entgegenwirkt, schafft es nur der Rand, sich nach oben zu verformen. Es entsteht eine meist rechteckige „Schüssel“. Dabei heben sich die Ecken etwas höher an als die Ränder.
Das Schüsseln entsteht also durch einen unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehalt im Estrich an Ober- und Unterseite. Das Schüsseln geht aber fast vollständig zurück, wenn der Estrich dann auch an der Unterseite so trocken ist wie an der Oberseite. Dieser Trocknungsprozess braucht aber sehr lange, was je nach Umständen z. B. ein bis drei Jahre dauert.
In der Zeit will der Bauherr natürlich schon längst sein Gebäude bezogen haben und der Estrich soll einen Oberbelag erhalten. Der Oberbelag wird auch frühzeitig auf den Zementestrich verlegt, nämlich dann, wenn dieser einen gewissen, festgelegten Feuchtegehalt unterschreitet. Man sagt, der Estrich hat seine Belegreife erreicht. Die Schüsselung ist dabei noch nicht zurückgegangen. Dennoch werden Sockelleisten bzw. Sockelfliesen an den Wänden angebracht.
Unschön ist, dass in der Nutzungsphase des Gebäudes mit der Zeit die Schüsselung zurückgeht und sich die Estrichränder wieder nach unten bewegen. Dann hängen die Sockelleisten in der Luft, die Silikonfuge an der Sockelfliese reißt ab. Der vorher so wunderschön anzusehende Bodenbelag fällt nun aufgrund der offenen Randfugen unangenehm auf. Hier muss dann nachgebessert werden: Die Sockelleisten werden tiefer gesetzt, die gerissene Silikonfuge wird zu einer breiten Fuge überspachtelt.
Das Schüsseln kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Es ist z.B. davon abhängig, wie der Zementestrich auf der Baustelle zusammengemischt wird (Zementanteil, Wasseranteil, Sieblinie des Sandes …) oder wie die Klimabedingungen auf der Baustelle sind.
Das Schüsseln kann sich etwas verringern, wenn
Ganz vermeiden lässt sich das Schüsseln bei fachgerechten Zementestrichen nicht. Deshalb ist es einschließlich der späteren Randabsenkungen nicht als Mangel im rechtlichen Sinne zu verstehen. Der Bauherr muss sich damit abfinden bzw. Nachbesserungen durchführen lassen.
Hier kann der CAF wieder punkten. Da zwar auch der CAF wie der Zementestrich von oben nach unten trocknet, aber ein wesentlich geringeres Schwinden im Trocknungsprozess zeigt, tritt ein Schüsseln praktisch nicht auf. Der Abstand zwischen Sockelleiste bzw. Sockelfliese und Bodenbelag bleibt vom ersten Tag der Belagsverlegung bis weit in die Nutzungsphase immer gleich. Dies ist ein Vorteil für den Bauherrn, denn er muss nach wenigen Jahren nicht die Randfugen reklamieren. Aber auch für den Bauträger und Bodenleger, die keine Nachbesserungsarbeiten bei sonst fachgerechten Arbeiten durchführen müssen. Diese sind besonders dann lästig, wenn das BV als längst abgeschlossen gilt, später dann aber dennoch Nacharbeiten erfordert.