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Putz auf Porenbeton – mögliche Schäden und Ursachen

Porenbeton gilt als unproblematischer Untergrund. Er ist bei Verarbeitern als maßhaltig und homogen bekannt. In einigen Fällen kann es jedoch zu Schäden an Innen- und Außenputzen kommen. Bernhard Adolf, Stuckateurmeister und Sachverständiger für Schadensanalysen, erläutert die Problematik.

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Porenbeton gilt als unproblematischer Untergrund. Er ist bei Verarbeitern als maßhaltig und homogen bekannt. In einigen Fällen kann es jedoch zu Schäden an Innen- und Außenputzen kommen. Bernhard Adolf, Stuckateurmeister und Sachverständiger für Schadensanalysen, erläutert die Problematik.

Mauerwerk aus Porenbeton erfreut sich seit den 1970er-Jahren zunehmender Beliebtheit. Durch sein geringes Gewicht, den monolithischen Aufbau und die einfache Verarbeitung wird er von Planern und Bauherren oft eingesetzt. Anfänglich gab es mitunter Rissbildungen und Putzablösungen, die aus zu harten Kalkzement-Grundputzen auf dem relativ weichen Porenbetonuntergrund der Druckfestigkeitsklassen PPW 2 und 4 nach DIN 1053 sowie der starken Saugfähigkeit des Untergrundes Porenbeton resultierten.

Daraufhin hat die Industrie Leichtputze entwickelt, die der Druckfestigkeit und Saugfähigkeit des Untergrundes entsprachen. Die Saugfähigkeit konnte durch Voranstriche oder 2-lagige Applikation des Grundputzes in den Griff bekommen werden.

Die Rohdichte der Porenbetonsteine betrug bis Mitte der 1990er-Jahre rund 600 kg/cbm. Mit Einführung der damaligen Wärmeschutzverordnung wurden neue Produkte mit geringeren Rohdichten von ca. 400 kg/cbm entwickelt, um die Wärmedämmeigenschaften zu verbessern. Heute sind die Anforderungen an dampfgehärtete Porenbetonsteine in „DIN EN 771-4 / 2015-11 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4“ im Hinblick auf Rohdichte, Brandverhalten, Druckfestigkeit etc. geregelt. Durch die hohen Anforderungen an den Wärmeschutz haben die Hersteller auch Porenbetonsteine mit Rohdichten unter 300 kg/cbm weiterentwickelt.

Der Stuckateur kann jedoch durch übliche Untergrundprüfungen wie Klopf-, Kratz-, Wisch- und Benetzungsprobe nicht feststellen, um welche Art von Porenbetonsteinen mit welcher Druckfestigkeit es sich handelt. Diese Informationen können nur Planer oder Bauherr liefern. Nur selten sind solche Angaben in den Leistungs-Positionen von Ausschreibungen zu finden. Die Kenntnis der Druckfestigkeit ist jedoch wichtig zur Auswahl des passenden Putzsystems. Reicht ein 2-schichtiger Putzaufbau, bestehend aus Unter- und Oberputz mit einem Leichtunterputz Typ I, oder muss es ein Leichtunterputz Typ II mit Armierungsputz und vollflächiger Gewebeeinlage sein? Die Systemfrage ist aus Qualitäts- und Kostengründen von großer Bedeutung. Eine vermeintlich günstige Schmalspurlösung kann bei Nichterreichen eines mangelfreien Werkes zu erheblichen Nachbesserungen und hohen Zusatzkosten führen. Auf der anderen Seite muss seit 2019 festgestellt werden, dass es im Zusammenhang mit Porenbetonsteinen zu Schäden an Innen- und Außenputzen kommt, die nicht mit üblichen Schadensbildern und -mechanismen erklärbar sind. So sind in Gebäuden der Klasse 1 bis 4 ab Baujahr 1994 Schäden in Form von raumhohen Rissen neben Fensteröffnungen und Terrassentüren, durchgehenden Rissen von innen nach außen sowie großflächigen Putzablösungen in Erscheinung getreten. Die Rissbreiten können hierbei mehrere Millimeter betragen. Teilweise stehen, meist im Erdgeschoss an Wandflächen, die durch große Fensteröffnungen unterbrochen sind, die Putzflächen im unteren oder oberen Wandbereich

großflächig hohl.

Schäden durch Missachtung der Mindestdruckfestigkeit

Die Zahl der Schadensfälle hat sich von Mitte 2019 bis Mitte 2021 auf über 50 erhöht. Neben statischen Einflüssen – wie weit gespannten Decken, geringen Auflagerlasten oder fehlenden Zugankern – sind Steindruckfestigkeiten, die unter den normativen Mindestdruckfestigkeiten liegen, eine wesentliche Ursache. Risse sind ein Zeichen dafür, dass ankommende Lasten aus der Konstruktion nicht schadensfrei abgeleitet werden können. Die durch die Statik nachgewiesene Standfestigkeit von Gebäuden basiert auf Druckfestigkeiten von Mauerwerksbildern, die nach Zulassung der jeweiligen Druckfestigkeitsklassen zugeordnet sind. Durch Probenentnahmen und

Analysen in verschiedenen Materialprüfanstalten musste festgestellt werden, dass bei den meisten bearbeiteten Schadensfällen die notwendigen Druckfestigkeiten nicht erreicht wurden.

Der bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft verwendete Porenbetonstein der Festigkeitsklasse 2 (PPW2) muss nach Norm eine Mindestdruckfestigkeit von 2,5 N/mm² aufweisen. Die Messergebnisse der aktuellen Schadensfälle liegen jedoch meist in Bereichen zwischen 1,4 und 1,9 N/mm². Hinzu kommen Unzulänglichkeiten der Baukonstruktionen, wie Reduzierung der Auflagerfläche von Deckenlasten auf Mauerpfeilern z. B. durch den Einbau von Mauer-Rollladenkästen.

Werden bei den Untersuchungen die notwendigen Druckfestigkeiten nicht nachgewiesen und können die statischen Nachrechnungen die Standfestigkeit der Gebäude nicht mehr bestätigen, muss zum Teil umgehend eine Notspriesung veranlasst werden. Nach umgehender Herstellung der Standsicherheit durch Stützen sind Statiker und Tragwerksplaner gefragt, Konzepte zu entwickeln um die Statik der Gebäude dauerhaft wieder zu ertüchtigen. Dies kann z. B. den Einbau von zusätzlichen Stahlstützen bedeuten oder den Austausch des gesamten Mauerwerks.

Da in diesen Fällen die Ursachen der Rissbildungen aus der Konstruktion des Gebäudes resultieren, kann der Stuckateur zur Putzsanierung nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er seine Leistung nach den Angaben der Putzhersteller oder nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt hat. Im Schadensfall sind alle Parameter zu prüfen: von der Putzbeschichtung über die Statik der Konstruktion bis hin zu Lieferketten und Verarbeitungsumständen.

Zur Untersuchung und Bewertung müssen alle am Bau beteiligten Akteure – vom Planer, Statiker und Fachhandwerker der betroffenen Gewerke bis hin zu deren Lieferanten und Herstellern – einbezogen werden. Erst nachdem die Ursache/n für Schäden erkannt wurden, können Sanierungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden.

Autor: Bernhard Adolf, Inhaber des gleichnamigen Stuckateurbetriebes in Wernau und Fachunternehmer Club-Mitglied, ist von der Handwerkskammer der Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Stuckateurhandwerk.