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Trockenbauuntergründe in Feucht- und Nassräumen

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DIN 18534-1 „Abdichtung von Innenräumen“ ordnet Feucht- und Nassräume den zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I) zu. Aus der projektbezogenen Zuordnung der Flächen zu den jeweiligen Wassereinwirkungsklassen resultiert die richtige Wahl der Bauplatten, Unterkonstruktion und der Systeme mit ihren bauphysikalischen Eigenschaften hinsichtlich Brandschutz und Schallschutz.

Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I

Bei diesen hochbeanspruchten Anwendungen sind feuchteunempfindliche Untergründe erforderlich. DIN 18534-1 gibt hier als Untergrund „zementgebundene mineralische Bauplatten“ vor.

Vorteile für den Fliesenleger bei Anwendung zementgebundener Bauplatten in Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I sind:

• Verwendbarkeitsnachweis:

Normativ klar geregelte Bauproduktanwendung – bei Verwendung zementgebundener Bauplatten keine technische Abweichung zu DIN 18534

• Feuchteschutz:

- Abdichtung direkt auf zementgebundene Bauplatte

- für alle Nass- und Feuchträume

- 100 % wasserbeständig

- schimmelpilzresistent

• Q1 Flächen

(geschlossene Fuge, Schraubenköpfe verspachtelt) sind geeignet für die Belegung mit keramischen Belägen.

Brandschutz

Trockenbaukonstruktionen werden gemäß DIN 4102-2 entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsklasse (F30 bis F90) als nichttragende, raumabschließende Metallständerkonstruktion geprüft. Fliesen gelten üblicherweise nicht als negativ beeinflussende Bekleidung bei Trennwänden im Brandfall. Dennoch ist es wichtig, dass im Prüfzeugnis des Herstellers der Trockenbauwand eine zusätzliche Beplankung/ Bekleidung mit einem nichtbrennbaren Baustoff erlaubt ist.

Korrosionsschutz

In Räumen mit erhöhter Luftfeuchte oder besonderen atmosphärischen Bedingungen sind Maßnahmen zum erhöhten Korrosionsschutz erforderlich. DIN 18534-1 „Abdichtung von Innenräumen“ definiert im Absatz 6.2 die Anwendungen für den Trockenbau mit Unterkonstruktionen für das Metall-Ständerwerk mit der Korrosivitätskategorie „C3 hoch“.

Gebogene Wände und Decken

Hier können die – beidseitig mit Glasgittergewebe armierten – zement-gebundenen Bauplatten vor der Montage durch Biegen trocken vorgeformt werden. Durch das Biegen entstehen keine Festigkeits- und Funktionsverluste. Der kleinste zulässige Biegeradius ist 1 m. Der Abstand des Ständerwerks wird auf 31,25 cm halbiert.

Verlegung großformatiger Fliesen und Platten

Das Merkblatt „Großformate“ vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beschreibt die Besonderheiten bei der Verlegung großformatiger Fliesen und Platten an Wand und Boden in Wohngebäuden. Normative Grundlagen sind DIN EN 14411 und Naturstein nach DIN EN 12058 im Innenbereich.

Aber auch bei der Trockenbau-Unterkonstruktion entstehen bei der Verlegung von großformatigen Fliesen und Platten erhöhte Anforderungen. Hier sind konstruktiv ergänzende projektbezogene Maßnahmen (z. B. Verringern des Ständerabstands, Aufbringen von Entkopplungsmatten, doppelte Beplankungslage) und die Abstimmung zwischen Fliesenleger und Bauchemie-Lieferanten erforderlich. Der Fliesenkleber muss mindestens den Anforderungen C2/ S1 gemäß EN 12004/EN 12002 entsprechen. Bei der einlagigen Verwendung von AQUAPANEL® Cement Board Indoor sind Fliesengewichte bis 50 kg Fliesen pro m2 Wand einseitig oder beidseitig jeweils 25 kg pro m2 Wandseite möglich.

Konsol- und Befestigungslasten

Durch das Anbringen von Schränken oder Sanitärtragständern entstehen in der Trockenbauständerwand kombinierte Zug- und Abscherbelastungen. Es gibt zwei Möglichkeiten zum

Lastabtrag:

1. durch Hohlraumdübel über die Zementbauplatte und das Ständerwerk in den Massivbaukörper,

2. durch Verschraubung in eine Metalltraverse über das Ständerwerk in den Massivbaukörper.

Eine ergänzende Traverse wird in der Regel bei höheren Konsollasten eingesetzt. Lastabtragungen von bis zu 1,5 KN/lfm sind damit zu erreichen.

Autor: Jörg Süllwald, Marktmanager Trockenbau, Knauf Gips KG