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Brandschutz ist nicht gleich Brandschutz

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200.000 Wohnungsbrände in Deutschland pro Jahr zeigen eindrucksvoll die immense Bedeutung des baulichen Brandschutzes. Nicht umsonst verlangen Gesetze und Verordnungen stetig größer werdende Anstrengung bei der Vermeidung und Eindämmung von Bränden. Vorbeugender Brandschutz ist aus keinem Bereich des Baus mehr wegzudenken. Trotzdem scheinen sich Missverständnisse in diesem Feld hartnäckig zu halten – insbesondere im Trockenbau. Ein Beispiel hierfür ist das viel zitierte: „In eine Brandschutzwand gehört Steinwolle.“ Das ist grundsätzlich richtig, aber …!

TECHNIK UND WISSEN

Sichere Trennwände nach DIN 4102-4

Das Beispiel der klassischen Brandschutz-Trennwand, respektive der nichttragenden Innenwand mit Gipsplatten und Metallunterkonstruktion nach DIN 4102-4, zeigt, welche Fallen in der Praxis lauern. Grundsätzlich gilt: Wände werden hinsichtlich des Brandschutzes anhand ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert, z. B. in F30, F60 oder F120. Darüber hinaus wird der Brandschutz des hauptsächlich verwendeten Baustoffs beleuchtet. Die Baustoffklasse A nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 13501 steht dabei für einen nicht brennbaren, Klasse B für einen schwer entflammbaren (B1) bzw. normal entflammbaren (B2) Baustoff.

Mindestrohdichten beachten!

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sei man mit einer Steinwolle-Dämmplatte der Klasse A1 und einem Schmelzpunkt von mindestens 1.000 °C gut beraten für den Aufbau einer sicheren Trennwand. Allerdings stellt die Brandschutznorm DIN 4102 Teil 4 (10.2 Dämmschicht) – abhängig von der zu erzielenden Feuerwiderstandsdauer und der Mindestbeplankungsdicke – ganz konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der Mineralwolle. Neben dem Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C muss auch eine Mindestdämmstoffdicke ≥ 40 mm sowie eine Mindestrohdichte (Materialgewicht/Kubikmeter) von ≥ 30 kg/m³, ≥ 40 kg/m³, ≥ 50 kg/m³ oder ≥ 100 kg/m³ eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür ist eine 10 cm dicke Wand mit Metall-Unterkonstruktion (≥ CW 50 x 06) der Klasse F90-A. Diese muss nach DIN 4102 Teil 4 doppelt mit 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) beplankt sein und eine 40 mm dicke Steinwolle- Dämmplatte mit dem Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C sowie einer Rohdichte von ≥ 100 kg/m³ enthalten. Es kann also wahrlich nicht jede Steinwolle-Dämmplatte in eine Brandschutzwand gesetzt werden. Im Knauf Insulation Sortiment finden sich geeignete Feuerschutzplatten unter dem Namen DPF.

ALLGEMEINE BAUAUFSICHTLICHE PRÜFZEUGNISSE (ABP)

Allerdings ist es möglich, Brandschutzanforderungen auch abseits der DIN 4102-4 zu erfüllen. Der Schlüssel dazu sind geprüfte Konstruktionen und ihre allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP). Mit ihnen wird es – dank eines akribischen Nachweises des Feuerwiderstandes – möglich, Mineralwolle ohne Anforderungen an den Schmelzpunkt und die Rohdichte einzusetzen. Beispielsweise können mit Glaswolle-Dämmstoffen – abhängig von der Beplankungsart und -dicke – Feuerwiderstände zwischen F30 und F90 nachgewiesen werden. Häufig führt der Einsatz dieser geprüften Konstruktionen zu Kosteneinsparungen – ein Vorteil besonders in größeren Objekten. Darüber hinaus profitieren Fachunternehmer von den angenehmen Verarbeitungseigenschaften – insbesondere der Mineralwolle-Dämmstoffe mit ECOSE® Technology. Detailliertere Informationen zu den Brandschutzkonstruktionen, die per abP nachgewiesen werden, können Sie der neuen Knauf Insulation Innenausbaubroschüre entnehmen.

Dämmlösungen für den Innenausbau