Aufgabe
Wer heute baut oder saniert, weiß um die unumstößlichen Regeln: Der Neubau oder umgebaute Bestand muss der gültigen EnEV entsprechen. Das verlangt der Käufer einer Immobilie mittlerweile ebenso wie der Gesetzgeber. Denn aufgrund der immer teurer werdenden Heizkosten, gelten schlecht gedämmte Gebäude als Energieschleudern – die aus diesem Grund in Zukunft auch schlecht zu vermitteln sein werden. Als einzige Ausnahme von der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung lässt der Gesetzgeber unter Denkmalschutz stehende Häuser gelten – weil hier oft keine Außendämmung erlaubt oder möglich ist. Doch auch an diese Gebäude stellen Käufer und Mieter immer mehr Anforderungen in punkto Energieeinsparung, so dass auch deren Besitzer allmählich in Zugzwang kommen.
Als die für ihre innovativen Ideen bekannte Münchner Wohnungsgenossenschaft Wogeno einen unter Denkmalschutz stehenden Altbau aus dem Jahr 1890 erwerben konnte, entschloss sich der neue Besitzer daher, den Baukörper vor der Neuvermietung nicht nur zu optisch zu modernisieren und etwa Bäder einzubauen oder den Grundriss an heutige Bedürfnisse anzupassen. Er wollte das Gebäude darüber hinaus energetisch optimieren und in punkto Dämmung auf einen zeitgemäßen Stand bringen.